8 In dieser Nacht sollen sie das Fleisch essen, am Feuer geröstet, dazu ungesäuertes Brot; mit bitteren Kräutern sollen sie es essen. 9 Ihr sollt nichts davon roh essen und auch nicht im Wasser gekocht, sondern am Feuer geröstet, mit Kopf, Beinen und inneren Teilen. 10 Ihr dürft nichts davon bis zum Morgen übrig lassen; was aber bis zum Morgen übrig bleibt, sollt ihr im Feuer verbrennen. 11 So aber sollt ihr es essen: eure Hüften gegürtet, Schuhe an euren Füßen und den Stab in eurer Hand; und ihr sollt es in Hast essen. Es ist das Passahfest Jehovas.